Einhenkelkrug römisch.  Hat nur ein kleines Loch auf einer Seite. Erworben aus der Sammlung Schuchmann

Berliner Resolution von 2003: 

Um den legalen Austausch und Handel mit archäologischen Objekten zu schützen, sollten alle Objekte, die auf dem Markt angeboten werden ein „Pedigree“ tragen, das Informationen über ihre Herkunft (Ort und Datum der Ausgrabung/ Entdeckung, Erlaubnis des Exports durch das Herkunftsland), und die Besitzverhältnisse (frühere/r und gegenwärtige/r Besitzer) angibt, und von Wissenschaftlern, Kunsthändlern, Sammlern und Museumspersonal verwendet und geprüft wird.   
 
Der in einem amtlichen Fachzeitschrift publizierte Artikel im Bildanhang erfüllt die geforderten Voraussetzungen.