Abschrift von Briefen: Jurist Andreas Zoch (Frankfurt/Oder 1573) und Calixtus Schein & Franz von Stitten (Lübeck)

 

Doppelblatt (vier Seiten) eines Kopialbuches, aus einer Einbandmakulatur (mit Textverlust). Vorhanden ist die zeitgenössische Abschrift eines kompletten Briefes (etwas über eine Seite) des Juristen Andreas Zoch d.Ä. (1519-1581), datiert Frankfurt an der Oder 1573, sowie der Anfang einer Abschrift eines umfangreichen Briefes der Lübecker Syndicus und Räte Calixtus Schein (1529-1600) und Franz von Stitten. Mehrmals erwähnt ist jeweils der Herzog von Mecklenburg, das war im Jahr 1573 Johann Albrecht I. von Mecklenburg-Schwerin (1525-1576), sowie die Stadt Rostock. Im zweiten Brief geht es um eine Erbherrschaft; erwähnt ist eine "grössere Rebellion." --- Mit geringem Textverlust; bei den Seiten 1 und 3 fehlen jeweils die letzten 1-2 Buchstaben jeder Zeile. Beim zweiten Brief fehlt das Ende und die Datierung (wahrscheinlich wurde auch dieser Brief 1573 verfasst).

 

Frankfurt an der Oder und Lübeck 1573

 

4-seitige deutsche Handschrift auf Papier (26 x 21 cm); der erste Brief datiert Frankfurt an der Oder 1573 (Tagesdatum wegen geringem Textverlust schwer lesbar). --- Zustand: Aus einer Einbandmakulatur, mit den üblichen Leimspuren. Mit geringem Textverlust durch Seitenbeschnitt (s.o.) oder kleinen Schadstellen.

 

Der Jurist Andreas Zoch (* 1519 in Halle; gest. 19. Dezember 1581 in Frankfurt/Oder), ein Sohn des Juristen Laurentius Zoch d.Ä. (1477-1533), studierte ab 1536 in Wittenberg und ab 1541 in Frankfurt, wurde 1547 Dr. jur. und später kurfürstlich brandenburgischer Rat, Professor, Rektor und Dekan in Frankfurt an der Oder.   --- Calixtus Schein (auch Calixtus Schein, der Ältere; * 1529 wohl in Dresden; gest. 4. November 1600 in Lübeck) war Syndicus der Hansestadt Lübeck. Leben: Calixtus Schein war Sohn des Stadtschreibers Valentin Schein in Meißen. Er besuchte dort die neu gegründete Fürstenschule St. Afra und studierte ab 1545 Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, ab 1549 an der Universität Wittenberg und promovierte zum Dr. jur. Nach dem Tod seines Vaters 1554 wurde er zunächst dessen Nachfolger in Meißen, gelangte dann aber durch bislang nicht geklärte Umstände nach Kiel, wo er zum Syndikus der Stadt bestellt wurde. 1565 wurde er zunächst befristet, ab 1575 auf Lebenszeit zum Syndicus der Hansestadt Lübeck bestellt und gehörte damit dem Rat der Stadt an. Neben seinem Lübecker Amt vertrat er als Jurist auch die Interessen des Kurfürsten von Sachsen und die Herzöge von Mecklenburg wie von Sachsen-Lauenburg. Calixtus Schein vertrat mit außenpolitischem Talent und großem Verhandlungsgeschick die wirtschaftspolitischen Interessen der Freien Reichsstadt Lübeck im Ostseeraum wie auch gegenüber dem Heiligen Römischen Reich. Gleichzeitig hatte er als Syndicus eine hervorgehobene richterliche Funktion am Oberhof Lübeck und war im Rat auch in der Rechtsetzung des Lübischen Rechts federführend. Calixtus Schein war zweimal verheiratet und aus beiden Ehen gingen insgesamt vermutlich acht Kinder hervor. Gegen Ende der 1560er Jahre beherbergte er seinen Bruder, den Theologen und Pädagogen Hieronymus Schein, den Vater des späteren Thomaskantors Johann Hermann Schein, bei sich in Lübeck. Sein Epitaph in der Lübecker Jakobikirche hat sich nicht erhalten. 1593 stiftete er als Syndikus dieser Kirche einen zweiarmigern Wandleuchter aus Messing, der heute auch nicht mehr identifiziert werden kann. --- Johann Albrecht I., Herzog zu Mecklenburg, in älterer Literatur auch Johann oder Johannes (* 23. Dezember 1525 in Güstrow; gest. 12. Februar 1576 in Schwerin), war regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Güstrow von 1547 bis 1556 und im Landesteil Mecklenburg-Schwerin von 1556 bis 1576. 1549 setzte Johann Albrecht I. auf dem Landtag die Reformation für den Gesamtstaat Mecklenburg durch. (Quelle: wikipedia.)