Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.

Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach dem neuen EU-Recht übernehmen.

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, auf Garantie, Rückgabe, Minderung sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten (§312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).