- Durch anschluss der solar panel und befestigung sie auf die spur, gewährleisten, dass die module sind installiert in die richtige position und orientierung.
- Material: Aluminiumlegierung 6005-T5; Korrosionsbeständigkeit, eloxierte Oberflächenbehandlung.
- Einfach zu installieren, spart Zeit und Arbeitskosten.
- Leicht und bequem zu tragen.
- Für die meisten Rahmenmodule auf dem Markt geeignet sind.
Spezifikationen:
Produktart: Sonnenkollektor Mittelklemme Endklemme
Material: Aluminium
Empfohlene Umgebung: Innen/Außen
Eigenschaften: Alle Tageslichtbedingungen, korrosionsbeständig, wartungsfrei
Anwendung: Landwirtschaft/Landwirtschaft, Aquakultur, Automobil, Notstromversorgung, Camping/Wandern, Gewerbe, Elektronik, Haus/Garten, Bewässerung, Marine
Beständigkeitseigenschaften: Abriebfest, Chemikalienbeständig, Korrosionsbeständig, Staubdicht, Staubbeständig
Paket:
Für 1 Solarpanel, brauchen Sie nur 4x Schiene + 4x Endklemme
Für 2 Solarpanel, brauchen Sie 6x Schiene + 4x Endklemme + 2x Mittelklemme
Für 3 Solarpanel, brauchen Sie 8x Schiene + 4x Endklemme + 4x Mittelklemme
Für 4 Solarpanel, brauchen Sie 10x Schiene + 4x Endklemme + 6x Mittelklemme
Für 5 Solarpanel, brauchen Sie 12x Schiene + 4x Endklemme + 8x Mittelklemme
Für 6 Solarpanel, brauchen Sie 14x Schiene + 4x Endklemme + 10x Mittelklemme
Für 7 Solarpanel, brauchen Sie 16x Schiene + 4x Endklemme + 12x Mittelklemme
Für 8 Solarpanel, brauchen Sie 18x Schiene + 4x Endklemme + 14x Mittelklemme
Für 10 Solarpanel, brauchen Sie 22x Schiene + 4x Endklemme + 18x Mittelklemme
Für 12 Solarpanel, brauchen Sie 26x Schiene + 4x Endklemme + 22x Mittelklemme
Hinweis zum Umsatzsteuersatz
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (Peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage, die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Dazu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.

