Anleitung zum Befüllen von Ballons mit Helium:
Öffnen Sie den grünen Drehverschluss oben am Heliumzylinder vollständig. Es tritt noch kein Gas aus.
Stülpen Sie den Hals des Ballons über das schwarze Gummi-Ventil und achten Sie darauf, dass der Ballon eng anliegt.
Drücken Sie nun vorsichtig den Ballonhals samt Gummi-Ventil nach unten. Dadurch strömt Helium in den Ballon.
Befüllen Sie den Ballon, bis die gewünschte Größe erreicht ist.
Verschließen Sie den grünen Drehverschluss oben am Zylinder wieder fest.
ACHTUNG! Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.
Erstickungsgefahr durch Kleinteile. Bitte beachten Sie die Warnhinweise auf der Verpackung.
Bei den meisten Elementen handelt es sich um kleine Teile, die nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet sind.
Tüten und sonstige Verpackungen sind auch nicht für Kleinkinder geeignet!

H280 Enthält Gas unter Druck, kann bei Erwärmung explodieren.
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial :
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.