KeMar KSB-200 Hochleistungsmixer 1500W Standmixer 2L + 1L Tritan Behälter BPA-frei


Kurzübersicht


Produktbeschreibung

Maximale Nährstofffreisetzung durch Hochleistung

Der KeMar KSB-200 Hochleistungsmixer ist das Kraftpaket für Ihre Küche. Mit einem 2,0 PS starken Motor und 1.500 Watt erreicht er Spitzenwerte von bis zu 30.000 U/min.

Das Herzstück sind die AGS (Aircraft Graded Steel) Edelstahlklingen. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 360 km/h werden Zellulosewände von Pflanzenfasern effektiv aufgespalten. Das Ergebnis: Cremige grüne Smoothies und die maximale Freisetzung wertvoller Vitalstoffe.

Ein Gerät – Zwei Spezialbehälter

Im Gegensatz zu herkömmlichen Mixern erhalten Sie hier das Komplettpaket:

  1. 2,0 Liter Nassbehälter: Ideal für Smoothies, Suppen, Cocktails und Milchshakes. Die spezielle Form führt das Mixgut immer mittig zu den 6-flügligen Klingen.

  2. 1,0 Liter Trockenbehälter: Perfekt zum Mahlen von Kaffeebohnen, Getreide, Gewürzen oder zur Teigzubereitung.

Komfort & Reinigung

Das moderne LED-Touchdisplay bietet 6 Automatik-Programme:

Dank der PULSE-Funktion ist die Reinigung ein Kinderspiel: Einfach warmes Wasser und einen Tropfen Spülmittel einfüllen, kurz starten, ausspülen – fertig! 


Technische Daten & Details

Lieferumfang:


Rechtliche Hinweise & Garantie

Herstellergarantie & Gewährleistung

Zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung (Gewährleistung) von 2 Jahren gegenüber Verbrauchern gewähren wir auf dieses Produkt eine Garantie von 1 Jahr ab Kaufdatum.

Garantiebedingungen: Die Garantie gilt innerhalb der EU. Sie umfasst Material- und Fabrikationsfehler. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, normale Abnutzung oder Eingriffe durch nicht autorisierte Personen. Zur Geltendmachung kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice (KeMar GmbH, Rohlfsstr. 5, 81929 München). Ihre gesetzlichen Rechte (Gewährleistung) bleiben von dieser Garantie unberührt.

Entsorgung von Elektroaltgeräten (ElektroG / WEEE)

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden (Symbol der durchgestrichenen Mülltonne). Besitzer sind gesetzlich verpflichtet, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen.