Die neue EU-Ordnung
erfordert folgenden Hinweis:
Meine Angebote sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.
Mit der Abgabe eines Gebots gelten alle Mängel als akzeptiert.
Vereinbart wird der Ausschluss jeglicher Garantie und
die Sachmängelhaftung.
Als Privatperson verschweige ich als Verkäufer keine
Mängel arglistig.
Die Artikelbeschreibung gibt nur einen subjektiven
Eindruck wieder und sichert keinerlei Eigenschaften rechtsverbindlich zu.
Rücktritt, Umtausch sowie nachträgliche
Preisverhandlung werden ausgeschlossen.
In besonderen Fällen wird eine einvernehmliche
Lösung, nach einer Kontaktaufnahme vor der Gebotsabgabe, sicherlich möglich
sein!
Meine Haftung endet bei Gefahrübergang an den
Paket-Versand-Dienstleister oder mit Übergabe an den Spediteur.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines
Gebots.
Unterlassungsangebot:
Sollte jemand seine Rechte durch eine
Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung
auf diesem oder anderer meiner
Auktionen verletzt sehen, bitte ich um sofortige Kontaktaufnahme.
Ich werde die entsprechenden Inhalte umgehend
entfernen.
Somit ist ein anwaltlicher Rat als auch eine
kostenpflichtige Abmahnung nicht erforderlich!
Evtl.
genannte bzw. ausgewiesene Marken oder Warenzeichen gehören ihren jeweiligen
Eigentümern.
Diese werden nur genannt, weil sie auch auf dem Artikel vorkommen oder in
Zusammenhang mit ihm stehen.
Keine Abmahnung ohne
vorherigen Kontakt:
Sollten irgendwelche Inhalte meines
Angebots oder fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen
oder anderweitig in irgendeiner Form
wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung
auf § 8 Abs. 4 UWG,
um eine
angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne
Kostennote.
Ich garantiere, dass die zu Recht
beanstandeten Inhalte in angemessener Frist entfernt, bzw. den rechtlichen
Vorgaben umfänglich angepasst werden,
ohne dass von Ihrer Seite die
Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur
kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder
mutmaßlichen Willen
und würde damit einen Verstoß gegen
§ 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes
Motiv der Verfahrenseinleitung,
insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.