Verkauf von privat, daher keine Garantie oder Rücknahme.
Der Artikel wird „so wie er ist“ von Privat verkauft. Dies
bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden, auf die nach neuen EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung
/ Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren zu verzichten.
Ich werde meine Artikel so sorgfältig wie möglich verpacken
um eventuelle Beschädigungen beim Versand zu vermeiden. Sollte trotzdem beim
Transport etwas beschädigt werden, kann ich dafür keine Haftung übernehmen. Ich
bitte, dies beim Bieten zu beachten!
Bitte nicht bieten, wenn Sie mit diesen Regeln nicht
einverstanden sind. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung /
Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder
angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die
Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum
erzielten Verkaufspreis. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich
bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des
Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein
Widerrufsrecht gemäß des Fernabsatzgesetzes genießt.