Eine Rücknahme oder Minderung des Auktionspreises schließe ich aus.
Als
Privatperson kann ich jedoch aus verständlichen Gründen weder eine
Garantie nach §437 BGB + §438 BGB übernehmen noch ein Umtauschrecht nach
§355 BGB gewähren.
Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen auch oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufspreis.
Das Recht der Rückgabe nach §356 BGB wird von mir ebenfalls ausgeschlossen