Nicht mit Stahlfelgen fahrbar! Die Spurverbreiterungen mit ABE sind nur zulässig für die in der ABE/Gutachten der Spurverbreiterungen genannten Original-Rädern. Die jeweilige ABE liegt der Verpackung bei. Bei Verwendung von bestimmten Rad-/Reifenkombinationen ist eine Eintragung erforderlich. Maßgeblich für die Zulässigkeit ist das jeweils gültige Teilegutachten bzw. die jeweils gültige ABE. Bitte achten Sie hier besonders auf die freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug.
| Hersteller | H&R |
| System | DR |
| Anzahl Löcher | 5 |
| Lochabstand (Lochkreis) | 120 mm |
| Mittenloch [mm] | 72,5 mm |
| ET-Grenze | siehe Gutachten |
| Schraubengewinde | M12 x 1,5 |
| Dicke [mm] | 15 mm |
| Akzentfarbe | schwarz |
| Einschränkung | Nicht für Fahrzeuge mit Stahlfelge. |
Vorderachse, Hinterachse.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Trak+ Wheel Spacers.
rechts, links
Hinweis 31: Die Spurverbreiterungen mit ABE sind nur zulässig für die in der ABE der Spurverbreiterungen genannten Original- Rädern. Die jeweilige ABE liegt der Verpackung bei. Bei Verwendung von bestimmten Rad-/Reifenkombinationen ist eine Abnahme erforderlich. Die Auslieferung der Spurverbreiterungen mit ABE erfolgt komplett mit Befestigungsmaterial.
30 mm pro Achse, 15 mm pro Rad.
| Plattform | Fertigungsjahre | Motor (ccm / kW / PS) | ||
|---|---|---|---|---|
| 4.9 | 2000 bis 2003 | 4941 ccm | 294 kW | 400 PS |
| ↪︎ Zulassungsart: mit Allgemeiner Betriebserlaubnis | ||||