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  • • 2-in-1 Design: Der Kratzbaum verfügt nicht nur über drei Kratzstämme, sondern auch über zwei Katzenhöhlen und zwei Hängematten, in denen ihre Katze schlafen und dösen kann. Mehrere Plattformen bieten ihrer Katze viele Möglichkeiten zum Spielen, Springen und Toben.

  • • Schont Ihre Möbel: Kratzstämme mit Sisalseil bieten ihrer Katze ausreichend Möglichkeit ihre Krallen zu schärfen, sodass ihr Möbel vor Kratzern verschont bleiben. Integriertes Spielzeug bietet ihren Katzen viel Abwechslung und Spielspaß.

  • • Weicher Plüsch: Alle Ebenen und die Katzenhöhle sind mit weichem Plüsch unterlegt, sodass es ihre Katze gemütlich hat.

  • • Stabil & Sicher: Die solide Konstruktion aus Sisal-Seil und Spanplatten bietet ihren Samtpfoten einen gemütlichen und sicheren Rückzugsort.

  • • Produktdaten: Gesamtmaße: 60L x 60B x 200H cm. Max. Belastbarkeit: 10 kg.
  • ● Farbe: Hellgrau
    ● Material: Spanplatte, Sisal, Plüsch(100 Polyster)
    ● Gesamtmaße: 60L x 60B x 200H cm
    ● Maße der großen Höhle: 40L x 40B x 28,5H cm
    ● Maße der kleinen Höhle: 30L x 30B x 28,5H cm
    ● Maße der Hängematte: Ø30 cm
    ● Max. Belastbarkeit: 10 kg
● 1 x Kratzbaum
● 1 x Gebrauchsanweisung

  • ● 2-in-1 Design, Kratzbaum mit Spielzeug und Hängematten
    ● 3 mit Sisalseil umwickelte Kratzstämme
    ● 2 Meter hoher Kratzbaum mit mehreren Plattformen
    ● Die Katzenhöhle, die Hängematten und die Plattformen sind mit weichem Plüsch ausgelegt
    ● Das integrierte Katzenspielzeug bietet ihrer Katze Abwechslung und Spielspaß
    ● Solider und stabiler Kratzbaum aus Sisal-Seil und Spanplatten
    ● Montage erforderlich

Neue Produkte

Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.

Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.

Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.

Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.