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Eine Verordnung von Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, gegeben zu Wolfenbüttel am 10. April 1751. Doppelblatt (Mittelfalte). 34 x 41,5 cm. Entlang der Mittelfalte Druckerschwärze, unten ein kleines Loch, etwas gebräunt, insgesamt aber durchaus noch gut erhalten. Behandelt die Gefahren während des Dreschens bei offenem Licht in Scheunen und verlangt bauliche Veränderungen zur Sicherung der Lichtquelle. Original, kein Nachdruck, für die Echtheit wird garantiert!


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