RVG: Textausgabe mit Tabellen (Anwaltstexte) von

Art Nr.: 3824016761
ISBN 13: 9783824016761
B-Nr: INF1000699787
Untertitel: Textausgabe mit Tabellen
Erscheinungsjahr: 2021
Erschienen bei: Deutscher Anwaltverlag & Institut Der Anwaltschaft Gmbh
Auflage: slide
Einband: slide
Maße: 214x150x10
Seitenzahl: 120
Gewicht: 160 g
Sprache: Deutsch

Gebraucht - Sehr gut SG - 39.Aufl., leichte Beschädigungen oder Verschmutzungen, ungelesenes Mängelexemplar, gestempelt

Portofrei innerhalb Deutschlands!



Alle Artikel werden von uns professionell verpackt, so dass die Beschädigungsgefahr beim Versand minimiert wird.

Beschreibung
In der 39., vollständig überarbeiteten Auflage der bewährten RVG Textausgabe finden Sie alle Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021 im RVG. Als Anwalt bekommen Sie nun endlich mehr Geld! Neben der linearen Anhebung der Gebührenbeträge werden im RVG aber auch zahlreiche strukturelle Änderungen vorgenommen, die überwiegend eine Verbesserung für Sie zur Folge haben. Sämtliche Änderungsgesetze seit der letzten Auflage wurden zudem eingearbeitet, u.a. das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG und das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Die 39. Auflage bietet Ihnen die topaktuelle Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Vergütungsverzeichnisses sowie einige weitere aktuelle praxisrelevante Tabellen und ein Register. Aus dem Inhalt: - Übersicht zu den Änderungen durch das KostRÄG 2021 - Gesetzestext RVG - Tabelle der Rechtsanwaltsgebühren nach13 RVG - Tabelle der PKH-/VKH-Gebühren nach49 RVG - Tabelle der Gebühren in Strafsachen - Tabelle der Gebühren in Bußgeldsachen - Tabelle der Gerichtsgebühren nach34 GKG/28 FamGKG - Kostenrisikotabelle für einen Prozess mit zwei Anwälten samt Gerichtskosten für die 1. und die 2. Instanz. - Übersicht zum Übergangsrecht Neu aufgenommen wurden eine erläuternde Übersicht zu den Änderungen durch das KostRÄG 2021 sowie eine PKH-/VKH-Gebührentabelle nach49 RVG. Eine neue Übersicht zum Übergangsrecht erläutert die Frage, in welchen Fällen noch nach den alten Gebührenbeträgen abzurechnen ist und in welchen Fällen bereits die neuen Gebührenbeträge gelten. Verschenken Sie kein Geld bei der Honorarabrechnung und arbeiten Sie nur mit der aktuellsten Auflage der Textausgabe.