6x 1L STEINSCHLAGSCHUTZ UNTERBODENSCHUTZ ÜBERLACKIERBAR SCHWARZ TECPO UBS LACK

6x 1L STEINSCHLAGSCHUTZ UNTERBODENSCHUTZ ÜBERLACKIERBAR SCHWARZ TECPO UBS LACK

Artikelnummer:
80007010
Hersteller:
TECPO
Lieferumfang:
6x TECPO Steinschlag & Unterbodenschutz Überlackierbar, 1 Liter

Steinschlag & Unterbodenschutz Überlackierbar Schwarz
Unser TECPO Steinschlag & Unterbodenschutz bietet erstklassigen Schutz vor Rost und Steinschlag in allen korrosionsgefährdeten Bereichen.
Dieses Produkt zeichnet sich durch eine hervorragende Haftung auf metallischen Oberflächen aus und bildet einen dauerhaften,
zähelastischen und geschlossenen Schutzfilm mit Anti-Dröhn-Wirkung.

Einsatzgebiet:
Autos, Wohnwagen, Tanks, Boote, Lastkraftwagen, Spoiler, Schweller

Produkteigenschaften:
Hervorragender Korrosionsschutz
Schallisolierend
Überlackierbar mit den meisten konventionellen Lacksystemen
Dauerhafte Elastizität
Sehr gute Haftung
Sehr gute Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse, Spritzwasser und Abrieb, auch gegen schwache Säuren und Basen
Reinigung: Frisches Material mit Lösemittel, eingetrocknetes mechanisch

Technische Daten:
Basis: Bitumen
Farbe: Schwarz
Aushärtesystem: Luftfeuchtigkeit
Trocknungszeit: ca. 2-4 Stunden (abhängig von der Schichtdicke)
Aushärtung: ca. 24 Stunden (abhängig von Temperatur und Schichtdicke)
Verarbeitungstemperatur: +10°C bis +30°C
Haltbarkeit/Lagerung: 5 Jahre bei sachgerechter Lagerung (=10°-25°C, relative Luftfeuchte von max. 60%)%)

Anwendung:
Vor Gebrauch mindestens 2 Minuten kräftig schütteln.
Vor Gebrauch die Dose auf Raumtemperatur (10°C bis +30°C) bringen.
Produkt ist spritzfertig eingestellt, keine weitere Verdünnung erforderlich.
Die Reinigung der Pistole kann mit Testbenzin erfolgen.


GHS02

GHS05

GHS07

GHS08


Gefahr

Gefahrenhinweise:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260 nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt//anrufen.
P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Hinweise zur Batterieentsorgung Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten,
die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich - rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Einkauf ohne Risiko
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