2 x Mivolis Basen-Tabletten, a. 200 Stück, a.100 g .
Gesamt 400 Stück, 200g.
Nahrungsergänzungsmittel
NEU und OVP
MHD 06. 2029
Für einen ausgeglichenen Säure-Basen-Haushalt¹
Mit wertvollen Mineralstoffen
¹Zink trägt zu einem normalen Säure-Basen-Stoffwechsel bei
Besondere Ernährungsgewohnheiten, übermäßiger Konsum an Fleisch, Alkohol, Kaffee, Tee, Zucker, Nikotin oder auch körperliche Belastungen können die Säurebelastung des Körpers verstärken. Ein ausgeglichener Säure-Basen-Haushalt ist einer der Faktoren für Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden. Bedingt durch heutige Lebensgewohnheiten haben viele Menschen zudem Schwierigkeiten, die Einhaltung von Ruhepausen sicherzustellen. Mivolis Basen-Tabletten enthalten das wichtige Spurenelement Zink, das zu einem normalen Säure-Basen-Stoffwechsel beiträgt. Das enthaltene Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei und Calcium unterstützt einen normalen Energiestoffwechsel.
Verwendungshinweise
3-mal täglich 2 Tabletten mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen. Die tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Zutaten
Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Füllstoff Kaliumcitrat, Füllstoff Sorbitol, ganz gehärtete pflanzliche Fette (Raps, Palm, Kokos), Maltodextrin, Zinkcitrat, Füllstoff Hydroxypropylcellulose, Trennmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren.
Warnhinweise
Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise dienen. Verzichten Sie auf die Einnahme weiterer calcium- und zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet.
Privatverkauf!
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.
„Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.“