Da das EU-Recht auch private Verkäufe von Gebrauchtwaren mit einjähriger Gewährleistung belegt, stehen die Konsequenzen aus dieser Bestimmung oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Aus diesem Grunde bitte ich um Verständnis, dass ich meine Artikel "so wie sie sind" von Privat verkaufe und der Bieter / die Bieterin sich mit Abgabe des Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auf die ihm / ihr gesetzlich zustehende Gewährleistung/ Garantie sowie auf die Rücknahme meinerseits völlig verzichtet (laut §312dAbs.4Nr.5BGB). Selbstverständlich könnt Ihr Euch aber darauf verlassen, dass die Ware sich in dem beschriebenen Zustand befindet. Sollte tatsächlich mal ein Problem bestehen, das aufgrund der Beschreibung resultiert, so bin ich jederzeit dazu bereit, auch einen Artikel zurück zu nehmen.
Ich möchte nur nicht, dass jemandem nach einem halben Jahr einfällt, dass er den Artikel - warum auch immer - eigentlich doch nicht haben möchte.