Privatverkauf im Rahmen der Auflösung meiner privaten Sammlung. Die angebotenen Gegenstände stammen aus meinem Privatbesitz und wurden nicht zum Zweck des Weiterverkaufs erworben.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat (§ 444 BGB). Ebenfalls unberührt bleibt die gesetzlich nicht ausschließbare Haftung, insbesondere für vorsätzlich verursachte Schäden (§ 276 Abs. 3 BGB) sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei grobem Verschulden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist (§ 309 Nr. 7 BGB).