Nichtraucherhaushalt
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
"Mit der
Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser Gewährleistung frei.
Kein Umtausch und keine Rücknahme möglich!! Dies bedeutet: mit der
Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Garantie
bei Gebrauchtwaren und Neuwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie
nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!
Die aufgeführten Warenzeichen, Markennamen und Herstellernamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers; ihre Erwähnung dient ausschließlich der Beschreibung des angebotenen Artikels.
„Für Verlust oder
Beschädigungen auf dem Postweg wird keinerlei Haftung übernommen.
Auf Wunsch kann ein versicherter Versand gewählt werden“
Vielen
Dank!