Jürgen Habermas hält Rousseau für einen der ersten, der über die Rolle der öffentlichen Meinung nachgedacht hat, weil er „den allgemeinen Willen mit einer öffentlichen Meinung verbindet, die mit der unreflektierten und spontanen Meinung, mit der Meinung, wie sie veröffentlicht wird, zusammenfällt“[395],[396]. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Rousseau gegen lange Debatten ausspricht, die er als Schwächung sozialer Bindungen ansieht[397]. Bei Rousseau übt die öffentliche Meinung eine gewisse Weisungsbefugnis aus. Habermas erinnert daran, dass Rousseau in „Über den Gesellschaftsvertrag“ schreibt: „Die öffentliche Meinung ist die Art von Recht, deren Minister der Zensor ist[sp 108]“, aber dass bei ihm diese öffentliche Meinung in gewisser Weise durch den Gesetzgeber „kanal