Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann keine Garantie nach neuem EU-Recht übernommen werden. Der Käufer/in erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an.