Die Freigängigkeit der Räder-/ Reifen zum Federbein sollte mindestens
5mm betragen. Ist das Abstandmaß geringer so muß der Mindestabstand durch eine
geeignete Maßnahme hergestellt werden.
Bei Verwendung serienmäßiger Rad-/
Reifenkombinationen sind deshalb handelsübliche Distanzscheiben
(Spurverbreiterungen) erforderlich.
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