Der Kaufpreis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer gemäß §12 Absatz 3 UStG. Mit Ihrem Kauf bestätigen Sie die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes. Für weiteren Informationen siehe Abschnitt Mehrwersteuer.


Schneller ist besser. Das gilt auch für die Verkabelung von Solaranlagen.
Griffigen Steckverbinder liegen auch bei frostigen Temperaturen gut in der Hand und lassen sich ganz ohne Crimpwerkzeug blitzschnell und einfach installieren.
Sie können auf Crimpkontakte und das entsprechende Werkzeug verzichten und vermeiden Konfektionsfehler.
Das spart bis zu 50% Zeit bei der Installation – ohne Einbußen bei der Qualität.
Die neuen Photovoltaik-Steckverbinder sind TÜV-zugelassen und entsprechen der IEC 62852.
Die Weidmüller „PUSH IN“-Technologie ermöglicht sichere Verbindungen mit wenigen Handgriffen: Stecken, drehen, Strom
In drei einfachen Schritten haben Sie den PV-Stick konfektioniert:

Dieses TÜV- zertifizierte, hochqualitative, mehrfachisolierte Spezialkabel ist auf Grund seiner guten Eigenschaften für einen langjährigen und witterungsbeständigen Einsatz geeignet.
Daher ist eine feste Verlegung und flexible Anwendung bei freier Bewegung (ohne Zugbeanspruchung) möglich.
Mit seinen Eigenschaften ist es vielseitig einsetzbar und kann in trockenen oder feuchten Räumen, sowie im Freien, auch unter direkter Sonneneinstrahlung, verlegt werden.


Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ändert sich dadurch nicht.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
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