Aufgrund der aktuellen, gesetzlichen Bestimmungen erfolgtder Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann keine Garantie nach neuemEU-Recht übernommen werden.
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, auf Garantie,Rücknahme, Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten.
(§312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kaufan.