Privatverkauf
Inzwischen schreibt es fast jeder hier, ist aber wegen des neuen EU-Rechts leider notwendig.
? Alle Angaben habe ich nach sorgfältiger Prüfung der Ware und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. ?
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. ? Es handelt sich hier um einen Privatverkauf gebrauchter Ware. Ich lehne aus diesem Grund Garantieansprüche jeglicher Art ab. Dies bedeutet aber nicht, dass an der Funktionsfähigkeit des/der beschriebenen Artikel(s) oder Komponenten irgend ein Zweifel besteht, es dient nur zur rechtlichen Absicherung,