Hinweis: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige
Gewährleistung bzw. Garantie bei Gebrauchtwaren auch für Privatverkäufe vor.
Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem
Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Mit der Abgabe eines Gebots stellen Sie mich von dieser
Gewährleistung und Rücknahmeverpflichtung vollkommen frei!