Voxura Domo-AP4ASRL 4-Familien Aufputz Außenstation mit integrierter RFID und Bluetooth | Voltking GmbH

Voxura Domo-AP4ASRL 4-Familien Aufputz Außenstation mit integrierter RFID und Bluetooth


Hersteller: Voxura
EAN: 4260741334321
Herstellernummer: Domo-AP4ASRL
Marke: Voxura
Produktart: Video Türklingel
Modell: Domo-AP4ASRL
Besonderheiten: Bluetooth
Besonderheiten: RFID-Leser
Gewicht: 0,535 kg

  • Voxura Domo-AP4ASRL 4-Familien Video Außenstation Aufputz RFID Bluetooth 2-Draht


    DOMO VIDEO Freisprechanlage für 2-Draht-BUS-Technik. Zutritt über RFID-Leser und Smartphone-Bluetooth®-App für Android und iOS, inkl. Zutrittsverwaltung und Protokollierung.


    Details:

    • Video-Außenstation zur Aufputzmontage
    • für 4 Wohneinheiten
    • Gehäuseoberteil aus Aluminium
    • Namensschild- und Klingeltastenbeleuchtung (weiß)
    • LED-Quittungsanzeige beim Betätigen der Klingeltaste
    • manueller Lautstärkenregler
    • potentialfreier Kontakt für Türöffner
    • einstellbare Türöffnerzeit
    • Anschluss für externe Türöffnertaste
    • 1,0 Megapixel CMOS PAL Kamera
    • Erfassungswinkel von 110°
    • Farbkamera für Tag- und Nachtbetrieb mit LED-Beleuchtung
    • für 2-Draht-BUS-Technik in Baum- und Sterntopologie
    • Transponder-Lesegerät zum berührungslosen Lesen von RFID-Karten und -Chips
    • mit Zutritt über RFID-Leser und Smartphone- Bluetooth®-App für Android und iOS, inkl. Zutrittsverwaltung und Protokollierung
    • zur Verwendung der Bluetooth®-App ist je User ein RFID-Transponder erforderlich
    • Anzahl RFID-Transponder: 50
    • inklusive Montageplatte
    • ideale Montagehöhe der Kamera 1,60m
    • Belastbarkeit potentialfreier Türöffnerkontakt max. 30 V DC / 12 V AC, 1 A
    • Schutzart Gerät IP54
    • Abmessungen: (H x B x T) 217 x 100 x 22 mm
    • Farbe Aluminium gebürstet
    • Modell: Domo-AP4ASRL
    • Marke: Voxura
  • Informationen zur Kaufabwicklung:

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  • elektrogeräte rücknahme

    Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.


    1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

    Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.


    2. Batterien und Akkus sowie Lampen

    Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.


    3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

    Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.


    Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.


    Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich "Wärmeüberträger", "Bildschirmgeräte" oder "Großgeräte" (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.


    4. Datenschutz-Hinweis

    Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten in deinem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.


    5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne

    batterieentsorgung

    Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.