Atlas Sicherheitsstiefel GTX 935 XP GORE-TEX
gut geschützt durch jede Jahreszeit
Beschreibung:
Gerade im Berufsalltag mit hohen körperlichen Anforderungen und teilweise extremen Belastungen spielt das richtige Schuhwerk eine wichtige Rolle.
Einflüssen, wie Kälte und Nässe von außen sowie Feuchtigkeit von innen, wird durch entsprechenden Kälteschutz, Wasserdichtigkeit und Atmungsaktivität effektiv
entgegengewirkt. So bleibt die Leistungsfähigkeit erhalten und krankheitsbedingte Ausfälle werden minimiert.
Produktvorteile von Gore-Tex:
- Zuverlässige Wasserdichtigkeit verhindert das Eindringen von Feuchtigkeit.
- Hoher Komfort drinnen, perfekter Schutz draußen, das ganze Jahr.
- Hohe Atmungsaktivität schützt die Füße vor dem Überhitzen.
Aufbauend auf der Norm EN ISO 20345 S2 sind diese Modelle zusätzlich mit einer nageldurchtrittsicheren Zwischensohle ausgestattet. Schutz vor Nässe
bietet das besonders hydrophobierte Oberleder. Für einen sicheren Auftritt sorgt eine profilierte Laufsohle.
Serienausstattung:
- EN ISO 20345 S3 CI SRC
- XP® metallfreie Durchtrittsicherheit
- Gore-Tex® Funktionsfutter
- Waterproofleder
- Überkappe
- 3D-Dämpfungssystem
- Sicherheitsreflektoren
- Grobstollenprofil
- ICE-AGE Outdoor Sohlentechnologie
- geeignet für die Einlagenversorgung (DGUV 112-191/BGR 191)
- auch in W12 (extrabreit) erhältlich
- Größen: 39 bis 49
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Starterbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind, gemäß § 19 BattDG verpflichtet, je Starterbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterien keine genutzte Starterbatterien zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine genutzte Starterbatterien zurück, die wir entsprechend § 18 BattDG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 3 BattDG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der genutzten Starterbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der genutzten Starterbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Genutzte Starterbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der genutzten Starterbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück. Soweit keine Pfandmarke ausgegeben wurde, genügt der Rückgabenachweis des Erfassungsberechtigten. Der Nachweis darf in diesem Fall zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.