Dieses Ersatzgutachten ist das TÜV-Teilegutachten nach §19 StVZO für deinen China - 4 Takt JC 50 (JC 50 QT-15) — als Nachweis für die Eintragung, falls das Original-Gutachten verloren gegangen ist oder du die Drosselung bereits verbaut hast und nur noch das passende Dokument brauchst. Es werden keine Bauteile mitgeliefert, ausgestellt wird ausschließlich auf deine Fahrgestellnummer.
Wichtig nach dem Kauf: Fahrgestellnummer (FIN) angeben
Das TÜV-Teilegutachten nach §19 StVZO wird individuell auf dein Fahrzeug ausgestellt. Sende uns nach dem Kauf bitte deine 17-stellige Fahrgestellnummer (FIN) – über „Nachricht an Verkäufer" oder als Hinweis bei der Bestellung. Ohne FIN können wir das Gutachten nicht ausstellen.
Technische Daten
Merkmal
Angabe
Fahrzeug
China - 4 Takt JC 50 (JC 50 QT-15), ab ab 2020
Dokument
TÜV-Teilegutachten nach §19 StVZO (Ersatzausstellung)
EG-/ABE-Nummer
e4*2002/24*0592*xx
Lieferumfang
TÜV-Teilegutachten nach §19 StVZO als Ersatzausstellung — ausgestellt auf deine Fahrgestellnummer
Enthält KEINE Bauteile — reines Dokument (PDF/Papier)
Ablauf & Eintragung
Das Ersatzgutachten wird auf deine 17-stellige Fahrgestellnummer (FIN) ausgestellt – bitte im Bestellvorgang angeben. Da die Drosselung an deinem Fahrzeug bereits verbaut ist, führst du es direkt mit dem neuen Gutachten bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) vor und lässt die Änderung in die Fahrzeugpapiere eintragen.
Passende Fahrzeuge
Die exakte Fahrzeug-Kompatibilität findest du oben in der eBay-Kompatibilitätsliste („Passt das zu meinem Fahrzeug?"). Bitte gleiche vor dem Kauf Typ und EG-/ABE-Nummer mit deiner Zulassungsbescheinigung Teil I ab.
Kostenloser Versand
innerhalb Deutschland
Mit Gutachten
§19 StVZO / ABE
Gesetzl. Gewährleistung
2 Jahre
Fachberatung
Fragen? Schreib uns an
MotoForge · Salzweg 25a · 87527 Sonthofen · Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte Passung anhand der Fahrzeugpapiere prüfen. Produktbilder sind Symbolbilder und können in Details (z. B. Farbe, Beschriftung) vom Original abweichen. Da das Gutachten individuell auf deine Fahrgestellnummer ausgestellt wird, handelt es sich um eine Sonderanfertigung — das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht besteht daher nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB); die gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln bleibt selbstverständlich unberührt.