Ein Set besteht aus 1 Liter Bleichmittel und 500 ml Zusatzstoff.
Ein ätzfreies und ausgezeichnetes 2-Komponenten-Produkt, das ideal für die Bleichung von Holzoberflächen wie Tanne, Buche, Kirsche etc. ist. Wir empfehlen Ihnen, bei tanninreichen Hölzern unbedingt vorher eine Probe vorzunehmen. Verändert nicht die Holzstruktur und verlangt kein Nachspülen.
Betriebstemperatur: + 5°C / + 30°C
Die Bleichmittelbasis sowie den Zusatzstoff im Verhältnis von 100 g zu 50 g mischen.
Die Mischung wenn möglich im Spritzverfahren mit Niederdruck auftragen. Wenn Sie einen Pinsel zum Auftragen verwenden, wischen Sie die Oberfläche zum Schluss mit einem Tuch ab.
Warten Sie ca. 48 - 72 Stunden bis zur vollständigen Einwirkung.
Schleifen Sie die Oberfläche nach der vollständigen Trocknung leicht ab und lackieren Sie diese mit 1-Komponenten- oder Acryllackprodukten über.

GEFAHR
H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H318
Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335
Kann die Atemwege reizen. P305+P351+P338 Bei Kontakt mit den Augen:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (Bis zum
Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Bei Kontakt mit den Augen:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.) P310 Sofort
Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P501 Inhalt / Behälter …
zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom
Inverkehrbringer zu ergänzen) P102 Darf nicht in die Hände von Kindern
gelangen. P261Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol
vermeiden. P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten. P403+P233 An einem gut belüfteten
Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. (Bis zum
Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018: Behälter dicht verschlossen
an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.) H314 Verursacht schwere
Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.[Anm. 1] P260 Staub /
Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P301+P330+P331 Bei
Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. (Mit
Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit
Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen).
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle
kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser
abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1.
Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle
beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember
2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder
aufgenommen). P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz /
Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder …
anrufen. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber
offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)