Keine Garantie, keine Nachverhandlung, keine Rückgabe!
Da nach neuem EU-Gesetz auch Privatverkäufer ein Jahr Garantie- oder
Gewährleistung leisten müssen, sofern sie das nicht ausschließen, erkläre ich
hiermit, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine Garantie oder
Gewährleistung übernehme.
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Sachmängelhaftung!“
Dies ist kein Handelsgeschäft im Sinne des
Fernabsatzgesetzes. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen
keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen
Beschreibung. Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und
möglichst präzise, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann. Da
es sich hier um einen Privatverkauf handelt, ist eine Rücknahme der
versteigerten Artikel ebenfalls ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes
stimmen Sie diesen Bestimmungen ausdrücklich zu. Ich hafte nicht für Sendungen
die auf dem Post- oder Versandweg verloren gehen. Bieten Sie nur, wenn Sie mit
diesen Regelungen einverstanden sind.