Haftungsausschluss
Der Käufer erklärt mit dem Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem Kälteanlagenbauer, einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 2024/573, installieren und in Betrieb nehmen lässt sowie elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.
* Hinweis: Der Betreiber einer Kälteanlage mit mehr als 3 kg Kältemittelfüllmenge ist verpflichtet, einmal jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen, damit eventueller Kältemittelverlust festgestellt wird.