Sie bieten hier auf einen Artikel aus unserer Geschäftsauflösung. Der gezeigte Artikel stammt aus unserem Geschenkartikel Laden, in dem meine Frau und ich unter anderem die von ihr geschnitzten Artikel verkauft haben. Sie hat Ihren Beruf, den sie in Bischofsheim/Rhön erlernt hat, nahezu über 50 Jahre ausgeübt und musste nun aus gesundheitlichen Gründen die Schnitzerei einstellen.
Der Artikel ist Neuware und hat unser Geschäft nie verlassen.
2 Stehende Schutzengel mit Bub und Mädchen aus Ahorn, Handgeschnitzt und gewachst Höhe 14,5cm
Dies ist eine Versteigerung/Angebot im
Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende/Käufer nach § 312d
Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese
Klausel mit Gebotsabgabe/Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle
des Sofortkaufes, gelten alle Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder
Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie
sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf
keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder
Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung
übernommen! Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft. Mit
dem Artikel in Zusammenhang bereitgestellte Fotos sind als andeutig und nicht
als eindeutig anzusehen. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware
stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der
allgemeinen Beschreibung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien
mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.