Supervolt Ladebooster B2B Ladegerät 12V 60A

Für alle Supervolt Batterien


  • Lädt die Versorgungsbatterie über den Generator und die Anlasserbatterie.
  • Speziell für Wohnmobile, Wohnwagen & Boote entwickelt.
  • Für alle Batterietechnologien geeignet (Lithium, Gel, AGM, Blei-Säure)
  • Mehrere Schutzfunktionen wie Überhitzungsschutz, Überspannungsschutz, Kurzschlussschutz und Schutz vor Fehlanschlüssen.
  • Automatisches Aufwecken der Lithiumbatterie, wenn das BMS im Schutzmodus ist


Supervolt 60A Ladebooster:
Maße (L × B × H): 240 × 190 × 70 mm
Gewicht: 1,54 kg
Temperaturbereich: -20 bis 50 °C



Ein Ladebooster im Wohnmobil dient dazu, die Bordbatterie bzw. die Aufbaubatterie während der Fahrt optimal zu laden. In einem Wohnmobil oder Camper gibt es üblicherweise zwei Batteriesysteme: die Starterbatterie für den Motor und eine oder mehrere Aufbaubatterien für die Versorgung der Wohnbereiche mit Strom. Diese Aufbaubatterien speisen Beleuchtung, Kühlschrank, Heizung, Wasserpumpen und andere elektrische Geräte im Wohnbereich.

Der Ladebooster, auch B2B-Ladegerät (Batterie-zu-Batterie) genannt, wird zwischen der Lichtmaschine (bzw. der Starterbatterie) und der Aufbaubatterie installiert. Er hat mehrere wichtige Funktionen:

  1. Spannungserhöhung: Die Lichtmaschine liefert oft nicht die optimale Ladespannung für die Aufbaubatterie, insbesondere bei modernen Fahrzeugen mit intelligenter Lichtmaschinensteuerung, die die Spannung reduzieren kann, um Kraftstoff zu sparen. Der Ladebooster erhöht die Spannung auf das für die vollständige Ladung der Aufbaubatterie erforderliche Niveau.
  2. Sichere Ladung: Unser Booster sorgt für eine korrekte, auf den Batterietyp abgestimmte Ladung, was die Lebensdauer der Batterien verlängert. Der Ladebooster passt den Ladestrom und die Ladespannung entsprechend dem Ladestatus und dem Typ der Aufbaubatterie (z.B. Blei-Säure, AGM, Gel oder Lithium) an.
  3. Trennung der Batteriesysteme: Der Ladebooster verhindert, dass die Starterbatterie durch Verbraucher im Wohnbereich entladen wird, indem er die beiden Batteriesysteme elektrisch voneinander trennt, wenn der Motor nicht läuft.
  4. Effizientes Laden: Er ermöglicht eine effizientere und schnellere Ladung der Aufbaubatterie während der Fahrt, was besonders wichtig ist, wenn man viel unterwegs ist und selten an Landstrom angeschlossen wird.
  5. Mehrfachladephasen: Unser moderner Ladebooster verfügen über mehrere Ladephasen (z.B. Bulk, Absorption, Float), die eine schonende und effektive Ladung der Aufbaubatterien sicherstellen.

Ladebooster Schaltplan






Weitere Infos zu Ladeboostern im Wohnmobil hier



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Hinweis gemäß Umsatzsteuergesetz – § 12 Abs. 3 UStG (Photovoltaikregelung)

Mit Aufgabe der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes erfüllt. Liegen diese Bedingungen vor, erfolgt die Berechnung der Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz von 0 %. Der angegebene Gesamtpreis bleibt davon unberührt. Auf der Rechnung wird entsprechend ein Umsatzsteuersatz von 0 % ausgewiesen.

Sollte der Käufer der Annahme der Steuerbefreiung widersprechen wollen, ist dies sowohl beim Kauf als auch unmittelbar danach möglich – eine kurze Mitteilung genügt (z. B. per E-Mail oder über eBay-Nachricht).

Bitte beachten Sie: Gibt der Käufer unzutreffende Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung und entsteht dem Verkäufer dadurch ein Schaden (z. B. durch nachträgliche Abführung von Umsatzsteuer), haftet der Käufer für die daraus resultierenden Kosten.

Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung des § 12 Abs. 3 UStG nicht erfüllt sind, gilt ein regulärer Umsatzsteuersatz von 19 %. Auch in diesem Fall bleibt der Endpreis gleich – die Rechnung weist dann jedoch den Steuersatz von 19 % sowie den enthaltenen Umsatzsteuerbetrag gesondert aus.

Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz – § 12 Abs. 3 UStG (Kurzfassung):

Die Umsatzsteuer reduziert sich auf 0 % bei:

  1. Lieferung von Solarmodulen (inkl. notwendiger Komponenten und Speicher) an Betreiber von Photovoltaikanlagen, wenn diese auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder öffentlich/genutzt für gemeinnützige Zwecke installiert werden – vorausgesetzt, die Bruttoleistung der Anlage beträgt laut Marktstammdatenregister max. 30 kWp.

  2. Innergemeinschaftlichem Erwerb der genannten Komponenten unter Erfüllung der gleichen Bedingungen.

  3. Einfuhr solcher Gegenstände, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.

  4. Installation von Photovoltaikanlagen und passenden Speichern, sofern die gelieferten Komponenten die Bedingungen unter Punkt 1 erfüllen.