LiquiMoly Ansaugsystemreiniger Diesel 400ml 5168 Pro-Line Aktivlösungsmittel

  • Artikelnummer: 5168
  • EAN: 4100420051685
  • Gewicht: 0,48 kg
  • Hersteller: Liqui Moly
  • Marke: Liqui Moly
  • Herstellernummer: 5168
  • Passend für: Motor
  • Produktart: Ansaugsystemreiniger
  • Menge: 400 ml

Beschreibung

  • geeignet für Dieselpartikelfilter
  • einfache Anwendung
  • gute Reinigungswirkung
  • optimiert die wirtschaftliche Anwendung
  • ermöglicht Reinigung ohne Demontage

 Aktivlösungsmittel mit hochwirksamer Additivkombination. Beseitigt Verschmutzungen und Ablagerungen im Dieselansaug- und Drosselklappenbereich. Löst und entfernt Verunreinigungen wie Öl, Harz, Ruß usw. Gewährleistet die Funktionsfähigkeit beweglicher Teile und erhöht die Betriebssicherheit von Dieselmotoren.
Zur Reinigung des gesamten Ansaugsystems. Empfohlen zur vorbeugenden Anwendung bei Inspektion. Nur für den Einsatz in Dieselmotoren!

Anwendung:

Zugang zum Ansaugsystem schaffen. Dieser sollte möglichst nah am Motor und nach dem Luftmassenmesser liegen. Motor starten, um mit der Reinigung zu beginnen.

Sollte der Motor bei abgezogenem Ansaugrohr die Drehzahl nicht halten können oder sich nicht starten lassen, bei ausgeschalteter Zündung den Stecker vom Luftmassenmesser trennen. In diesem Fall muss der abgelegte Fehler nach der Reinigung mittels eines geeigneten Diagnosegeräts aus dem Motorsteuergerät gelöscht und der Luftmassenmesser ggf. neu angelernt werden.

Ansaugsystemreiniger Diesel über Sprühsonde in kurzen Intervallen von 2-3 Sek. bei min. 2.000 Umdrehungen in das Ansaugsystem sprühen. Sonde dabei vor und zurück bewegen, um den gesamten Ansaugtrakt zu reinigen.

Tritt bei Anwendung eine Drehzahlerhöhung von über 1.000 Umdrehungen auf, ist es wichtig, den Sprühvorgang sofort abzubrechen. Beachten, dass der Ansaugsystemreiniger Diesel nicht mit dem Luftmassenmesser oder mit lackierten Bauteilen in Kontakt kommen darf.

Bei hartnäckigen Ablagerungen im Ansaugkrümmer oder an den Einlassventilen kann die Reinigung mit einer zweiten Dose wiederholt werden. Sprühkopf nach der Montage nicht wieder von der Dose abziehen. Nach Anwendung den Motor noch ca. 20 Sek. bei min. 2.000 Umdrehungen laufen lassen, um etwaige im Ansaugsystem verbliebene Restmengen zu verbrennen.


Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und  gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme


Signalwort Gefahr

Gefahrenhinweise:
H319-Verursacht schwere Augenreizung.
H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H222-Extrem entzündbares Aerosol.
H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.

Sicherheitshinweise:
P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211-Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden.
P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280-Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
P405-Unter Verschluss aufbewahren. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
P501-Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen.

Zusätzliche Angaben:
EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

 

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist

Hinweis zur Entsorgung von Altöl

gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

WHR Car&Bike
Bottchenbachstr. 18
06526 Sangerhausen

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 16 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.