Sie haben im Falle eines Sachmangels gesetzliche Gewährleistungsrechte. Sie können grundsätzlich frei wählen, ob die Nacherfüllung durch Reparatur (Nachbesserung) oder durch die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgen soll. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für eine Reparatur entscheiden, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist für diesen Artikel einmalig um weitere 12 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die reparierte Ware zurückerhalten.