Es handelt sich um einen Privatverkauf. Gemäß EU-Rechtsprechung bestehen bei der Ware keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.
Für Transportschäden kann nicht gehaftet werden. Hierfür ist das Transportunternehmen verantwortlich. Die Übergabeverpflichtung ist bei Übergabe der Sache an das Transportunternehmen erfüllt.