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Herbol
Bläueschutzgrund LH
Herbol Bläueschutzgrund LH ist eine farblose, gebrauchsfertige, lösemittelbasierte Imprägnierung zum vorbeugenden Schutz vor Bläuepilzen auf Holz im Außenbereich.
Ideal für nicht
tragende, gefährdete Holzbauteile der Gebrauchsklassen 2 und 3.1 (nach EN 335‑1), z. B.:
Zäune
Fassadenhölzer
Dachuntersichten
Fenster und Türen
(Außenseiten gelten als Außenbereich)
Holz mit hohem
Splintholzanteil (Dauerhaftigkeitsklassen 4–5)
Nicht geeignet für
Innenräume, Bienenhäuser oder Bereiche mit Lebensmittelkontakt.
Eigenschaften
Farblos, matt
Gebrauchsfertig
Für wenig dauerhafte
Hölzer
Nur streichen – nicht
spritzen
Auftragsmenge: ca. 200
g/m² in 2–3 Anstrichen
Enthält 3‑Iod‑2‑propynylbutylcarbamat
(IPBC) als Wirkstoff
Muss innerhalb von 4
Tagen mit geeigneten Lacken oder Lasuren überarbeitet werden
Trocknung bei 23 °C
/ 50 % r. F.:
grifffest: ca. 8 h
staubtrocken: ca. 2 h
überarbeitbar: ca. 12 h (wasserbasierte Produkte nach ca. 24 h)
Technische Daten
GISCODE: HSL 10
Dichte: ca. 0,92 kg/l
VOC: keine VOC‑Kategorie
Wirkstoffgehalt: 6,5
g/kg IPBC
Zulassungsnummer: DE‑0017842‑0004 1‑1
Lagerung &
Zustand
Original verschlossen
Kühl, trocken und
frostfrei gelagert
Mindesthaltbarkeit laut
Hersteller: Best before 06/2025
Das Produkt ist
weiterhin verwendbar; das Datum gibt die vom Hersteller garantierte Wirksamkeit
an.
⚠️ Sicherheits- & Gefahrenhinweise (CLP)
Gefahrenhinweis:
H412 – Schädlich für
Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P102 – Darf nicht in
die Hände von Kindern gelangen.
P101 – Ist ärztlicher
Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P273 – Freisetzung in
die Umwelt vermeiden.
P262 – Nicht in die
Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P312 – Bei Unwohlsein
Arzt anrufen.
P501 – Inhalt/Behälter
gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende
Kennzeichnung:
Enthält 3‑Iod‑2‑propinylbutylcarbamat
(IPBC). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Wiederholter Kontakt
kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
🧪 Pflichtangabe
gemäß Biozid‑Verordnung (BPR Art. 72)
Biozidprodukte
vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen
lesen.
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