Artikel-ID: 44838
| Zustand | Die Felgen sind neuwertig, es können minimale optische Lagerspuren im Rahmen des Logistikprozess auftreten, siehe Fotos. Es handelt sich um originale Felgen. |
|---|---|
| Lieferumfang | 4x Felgen + 4x Reifen montiert, ohne Felgendeckel (Markenemblem) |
| Vorderachse | Hinterachse | |
|---|---|---|
| Design | RS Spyder | |
| Farbe | schwarz glanz lackiert | |
| Größe | 9,5 x 20 ET 65 | 10,5 x 20 ET 65 |
| Teilenummer | 97036217808 | 97036219007 |
| Vorderachse | Hinterachse | |
|---|---|---|
| Spezifikation | Winterreifen N1 | |
| Reifenalter (DOT) | aus aktueller Produktion | |
| Profiltiefe | Neu | |
| RDK | Nein | |
| Hersteller | Pirelli | |
| Modell | Winter Sottozero W240 | |
| Größe | 255/40 R20 101V | 285/35 R20 104V |
| Porsche Panamera 970 | 2009 - 2016 Panamera, S, S Hybrid, Diesel Porsche Panamera 970 | 2009 - 2016 4, 4S Porsche Panamera 970 | 2009 - 2016 GTS Porsche Panamera 970 | 2009 - 2016 Turbo, Turbo S |
Du hast bestimmte Wünsche oder möchtest die Reifen nach Deinen Vorstellungen anpassen? Dann erreichst Du uns jederzeit per Telefon oder E-Mail. Unsere Kontaktdaten stehen unten im Abschnitt „Rechtliche Informationen des Verkäufers" unter „Kontaktinformationen des Verkäufers". Alternativ kannst Du uns auch einfach eine eBay-Nachricht schicken. Teile uns mit, was Du Dir vorstellst – wir erstellen Dir schnell und unkompliziert ein passendes, individuelles Angebot.
RECHNUNGSHINWEIS:
Der Verkauf unterliegt der Differenzbesteuerung nach deutschem Umsatzsteuergesetz §25a. Der Hinweis inkl. MwSt. ist korrekt, denn die Umsatzsteuer ist zwar im Kaufpreis enthalten, wird aber nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1.7.2021 gelten neue Zoll- und Steuerregeln der EU. Ausgangslage für diesen Shop ist die deutsche MwSt. und Lieferland Deutschland.
Für Bestellungen, die Du in Dein EU-Lieferland bestellst, wird die Mehrwertsteuer (wenn vorhanden) entsprechend dem Mehrwertsteuersatz Deines Landes während des Bestellvorgangs und beim Erhalt der endgültigen Rechnung angepasst.
Allgemeine Hinweise
Alle Kompletträder sind fertig montiert und werden auf Wunsch neu gewuchtet. Die Felgendeckel befinden sich nicht mit im Lieferumfang, können aber optional dazu bestellt werden. Radschrauben gehören ebenfalls nicht zum Lieferumfang. In der Regel können Sie aber hier die bereits vorhandenen Schrauben Ihrer Original-Felgen nutzen. Für die aufgeführten Modelle ist i.d.R. keine TÜV-Eintragung erforderlich. Zur Überprüfung ziehen Sie bitte Ihr COC-Datenblatt heran. Dort ist festgehalten, ob die gewünschte Rad- und Reifenkombination eingetragen ist.
Hier erhältst Du einen Überblick über unsere exklusiven Garantien
Unsere Garantiebedingungen
Wir von OR24.de liefern Dir die besten Preise und garantieren Dir, dass Du die bei uns vorgestellten Räder und Felgen, ob nun Sommerreifen oder Winterreifen, zur gleichen Zeit nirgendwo günstiger bekommst, auch nicht direkt beim jeweiligen Hersteller, im Ladengeschäft oder anderen Online-Shops.
Wenn Du bei uns im Shop einen Felgen- oder Reifensatz gekauft hast, aber innerhalb von 48 Stunden woanders ein günstigeres Angebot (nicht Privatverkauf!) mit identischen Bedingungen finden solltest, zahlen wir Dir den Differenzbetrag zurück.
Voraussetzungen für die Nirgendwo Günstiger Garantie:
Sende uns bitte innerhalb von 48 Stunden nach Bezahlung Deiner Rechnung bei uns folgende Unterlagen. Unsere Kontaktdaten findest Du unter: "Rechtliche Informationen des Verkäufers"
Wir werden Deine eingereichten Unterlagen so schnell wie möglich prüfen und uns dann bei Dir melden.
Wir bieten Dir zum Kauf von Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm und einem Alter von weniger als vier Jahren ab Herstellungsdatum (DOT-Nummer) unsere kostenlose Reifengarantie dazu.
Konditionen für die Reifengarantie
1. Gegenstand der Reifengarantie
1.1. Von einer gewährten Reifengarantie umfasst sind ausschließlich die auf der Verkaufsrechnungen der Original Räder GmbH aufgeführten Reifen, sofern diese mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm und einem Alter von weniger als vier Jahren ab Herstellungsdatum (DOT-Nummer) verkauft werden und beim Verkauf von der Original Räder GmbH ausdrücklich auch eine Reifengarantie gewährt wird. Die Reifengarantie bezieht sich ausdrücklich nicht auf Felgen oder andere Radteile, wie Befestigungen, Aufhängungen, Bremsen u.a., sondern nur auf den reinen Reifen.
1.2. Die Reifengarantie wird kostenlos gewährt.
1.3. Ein Anspruch auf Gewährung der Reifengarantie bei Kauf eines Reifens bei der Original Räder GmbH besteht nicht. Die Reifengarantie entsteht also nur dann, wenn sie beim Kauf bei der Original Räder GmbH zusammen mit dem verkauften Kompletträdersatz ausdrücklich eingeräumt und gewährt wird.
2. Umfang der Reifengarantie
2.1. Aus der Reifengarantie erhält der Anspruchsinhaber bei einer unvorhergesehenen und durch äußere Einwirkung eingetretenen Reifenpanne (darunter sind ausschließlich Reifenschäden infolge Fahrens über/gegen einen Gegenstand (inkl. Bordstein), Einfahren eines spitzen Gegenstandes und Reifenplatzer zu verstehen) folgende Leistungen:
a) eine Reparatur, also Instandsetzung des beschädigten Reifens ist möglich:
(1) Wenn die Reparatur durch die Original Räder GmbH ausgeführt wird:
Gutschrift auf die entstehenden Reparaturkosten für die Behebung des Schadens am Reifen bis max. 100 € inklusive Mehrwertsteuer. Ein Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrages besteht in keinem Fall, wenn also die Reparatur weniger als 100 € kostet, erfolgt lediglich eine Gutschrift der Reparaturkosten
(2) Wenn die Reparatur nicht durch die Original Räder GmbH ausgeführt wird:
Gutschrift auf den ursprünglichen Kaufpreis des beschädigten Reifens (Verkaufsrechnung der Original Räder GmbH) in Höhe der für die Reparatur des beschädigten Reifens entstehenden Reparaturkosten bis max. 100 € inklusive Mehrwertsteuer. Die Auszahlung des gutzuschreibenden Betrages an den Anspruchsinhaber ist von der Vorlage und Übersendung der Reparaturrechnung des Reparaturbetriebs mit Quittungsvermerk durch den Anspruchsinhaber bei der Original Räder GmbH abhängig.
b) eine Reparatur, also Instandsetzung des beschädigten Reifens ist nicht möglich:
Gutschrift eines Geldbetrags in Höhe des sich aus nachfolgender Tabelle ergebenden Wertes je beschädigter Reifen, gestaffelt nach Profiltiefe und Alter des Reifens (bezogen auf dessen Herstellungsdatum - DOT-Nummer), insgesamt maximal aber 500 € auf den Preis für den Kauf eines neuen Reifens bei der Original Räder GmbH:
2.2. Weitere Voraussetzung für eine Garantieleistung gemäß Ziff. 2.1.b) ist, dass bei nicht zu reparierender Beschädigung des Altreifens ein neuer gleichartiger Reifen (gleiches Modell) ausschließlich bei der Original Räder GmbH gekauft und bezogen wird. Der gemäß Ziff. 2.1.b) zu erstattende Geldbetrag wird in diesem Fall auf den Kaufpreis für den/die neuen Reifen angerechnet bzw. gutgeschrieben. In diesem Fall (Kauf neuer Reifen) erfolgt eine Anrechnung und Gutschrift ausschließlich auf den Kaufpreis für den Reifen, nicht auf gegebenenfalls zusätzlich in Auftrag gegebene oder berechnete Leistungen wie z.B. Montagekosten, Lieferkosten etc. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Gutschriftsbetrages an den Anspruchsinhaber, auch dann nicht, wenn der nach vorstehender Tabelle (Ziff. 2.1.b) ermittelte Gutschriftsbetrag höher als der Kaufpreis für den/die neuen Reifen sein sollte.
2.3. Sämtliche Leistungen aus der Reifengarantie beziehen sich immer nur auf den/die durch ein Garantieereignis beschädigten Reifen, nicht jedoch auf nicht beschädigte Reifen, auch wenn sich diese auf der selben Achse befinden und/oder infolge einer infolge Reparatur oder Austausch dann entstehenden unterschiedlichen Profiltiefe ebenfalls ausgetauscht werden müssen.
2.4. Leistungen aus der Reifengarantie sind in den nachfolgenden Fällen ausgeschlossen:
2.5. Die Leistungen aus der Reifengarantie sind auf die in Ziff. 2.1 genannten Leistungen beschränkt.
2.6. Die Leistungen aus der Reifengarantie werden fällig, wenn die Feststellungen der Original Räder GmbH zu den Leistungsvoraussetzungen der Reifengarantie und zur Leistungshöhe abgeschlossen sind und der Anspruchsinhaber sämtliche hierzu erforderlichen Nachweise (insbesondere einen Kaufbeleg für die mit einer Reifengarantie verkauften Reifen) vorgelegt und erbracht hat sowie sämtliche im Rahmen der Feststellung der Leistungsvoraussetzung erforderlichen Fragen beantwortet und Auskünfte erteilt hat. In diesem Zusammenhang ist der Anspruchsinhaber insb. verpflichtet, der Original Räder GmbH jeden Reifenschaden unverzüglich anzuzeigen den beschädigten Reifen bis zur Besichtigung und Bewertung durch die Original Räder GmbH aufzubewahren und der Original Räder GmbH auf Anforderung zur Besichtigung und Bewertung zur Verfügung zu stellen das Schadensbild nach Möglichkeit nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere durch Fotoaufnahmen unverzüglich jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung der Leistungsvoraussetzungen der Reifengarantie erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache des Reifenschaden und zur Frage, ob eine Reparatur des Schadens möglich ist, zu gestatten.
Kommt der Anspruchsinhaber diesen Verpflichtungen nicht nach, werden die Garantieleistungen nicht fällig. Die Original Räder GmbH hat in diesem Fall die Möglichkeit, dem Anspruchsinhaber eine angemessene Frist zur Vornahme der ausstehenden Handlungen zu setzen verbunden mit dem Hinweis, dass die Garantieleistungen erlöschen, wenn die gesetzte Frist verstreicht, ohne dass der Anspruchsinhaber die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Erfüllt der Anspruchsinhaber die ihm obliegenden Verpflichtungen dann trotz Fristsetzung und Hinweis nicht innerhalb der Frist, erlöschen die Garantieleistungen für den betroffenen Garantiefall.
3. Anspruchsinhaber der Reifengarantie
Anspruchsinhaber der Reifengarantie und ausschließlicher Berechtigter in Bezug auf die aus der Reifengarantie gewährten Leistungen ist der Vertragspartner der Original Räder GmbH beim Erwerb des zusammen mit einer Reifengarantie verkauften Reifens.
Die Reifengarantie und die Garantieansprüche sind nicht übertragbar. Die Ansprüche auf die Leistungen aus der Reifengarantie können nicht abgetreten werden.
4. Garantiedauer
Die Reifengarantie hat eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend mit Datum des Kaufbelegs des mit einer Reifengarantie verkauften Reifens. Eine Verlängerung der Reifengarantie ist ausgeschlossen. Die Reifengarantie läuft nach einem Jahr automatisch aus.
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