Tiberius lässt seine Frau und Kinder in Sicherheit nach Trier bringen. Original-Kupferstich aus dem Imhofschen "Bildersaal", Nürnberg 1694. Bildformat 62 x 85 mm auf einem Blatt (180 x 110 mm) mit beschreibendem Text. 

Das Blatt mit dem Titel „Die Regierung Tiberii“ widmet sich dem Leben und Wirken des römischen Kaisers Tiberius. In einer altertümlichen deutschen Sprache verfasst, schildert der Text die Spannungen und politischen Entscheidungen jener Zeit, in der das Römische Reich von Machtkämpfen, Loyalität und kluger Staatskunst geprägt war. Der Bericht erzählt zunächst, wie Tiberius aus Vorsicht und politischem Kalkül seine Frau und Kinder nach Trier bringen ließ, um sie dort in Sicherheit zu wissen. Diese Maßnahme deutet auf die Unsicherheiten seiner Regentschaft hin, in der selbst der Kaiser stets mit Intrigen und Bedrohungen rechnen musste.

Ein weiterer Abschnitt widmet sich dem Germanicus, dem beliebten Feldherrn und Neffen des Tiberius. Es wird geschildert, wie er den germanischen Stämmen Treue und Gerechtigkeit versprach, woraufhin die Rädelsführer eines Aufstands ausgeliefert und bestraft wurden. Dieses Ereignis steht exemplarisch für den schwierigen Ausgleich zwischen Strenge und Milde, den römische Herrscher in den Provinzen wahren mussten.


Besonders bemerkenswert ist ein Zitat des Kaisers Tiberius, das tiefen Einblick in seine Regierungsphilosophie gewährt: „Boni pastoris esse licet tondere pecus, non deglubere“ – „Ein guter Hirt soll seine Schafe scheren, aber nicht schinden.“ Dieser Satz zeigt Tiberius als einen Herrscher, der Maß und Gerechtigkeit forderte: Er sah es als Pflicht des Regierenden, das Volk zu führen und zu nutzen, doch niemals zu unterdrücken oder auszubeuten.


Der Text schließt mit einer bemerkenswert freien und fast modernen Aussage: In einer freien Stadt müsse es möglich sein, ungehindert seine Meinung zu äußern, ohne Strafe befürchten zu müssen. Diese Worte verleihen dem Blatt eine zeitlose Aktualität – sie zeugen von einem frühen Bewusstsein für das Ideal der Redefreiheit und der Verantwortung des Herrschers gegenüber dem Volk.