Da
die neue EU-Richtlinie jetzt 1 Jahr Gewährleistung auch für
Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht ausschließt -
erkläre ich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine
Gewährleistung im Sinne der EU-Richtlinie übernehme. Mit dem Kauf der
Ware erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf
Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Auf die bei mir gekauften neuen,
wie auch gebrauchten Artikel, besteht keinerlei Widerrufs- und
Rückgaberecht (§312dAbs.4Nr.5BGB) Für Schreibfehler und Irrtümer keine
Haftung. Privatverkauf - keine Garantie oder Rücknahme