Metabo Winkelschleifer WEV 11-125 Quick (603625000) mit Drehzahlregelung 1100W, Scheiben-Ø: 125 mm

  • Ermüdungsarm wie nie: kompakter Winkelschleifer mit Drehzahlregelung und geringstem Griffumfang seiner Leistungsklasse für perfekte Ergonomie
  • Längere Lebensdauer, mehr Durchzug: der Metabo Marathon-Motor mit patentiertem Staubschutz, bis zu 20% mehr Überlastfähigkeit und 50% mehr Drehmoment
  • Vario-Constamatic (VC)-Vollwellenelektronik mit Stellrad: zum Arbeiten mit materialgerechten Drehzahlen, die unter Last nahezu konstant bleiben
  • Werkzeugloser, schneller Scheibenwechsel auf Knopfdruck mit dem Metabo M-Quick-System
  • Werkzeuglos verstellbare Schutzhaube; verdrehsicher fixierbar
  • Metabo S-automatic mechanische Sicherheitskupplung: minimiert Kick-Back beim Blockieren der Scheibe auf das am Markt niedrigste Niveau – für maximalen Anwenderschutz und zügiges Weiterarbeiten
  • Elektronischer Überlastschutz, Sanftanlauf und Wiederanlaufschutz
  • Getriebegehäuse in 90°-Schritten gedreht montierbar für linkshändige Bedienung oder zum Trennen
  • Abschaltkohlebürsten zum Schutz des Motors

    Scheiben-Ø 125 mm
    Nennaufnahmeleistung 1100 W
    Abgabeleistung 640 W
    Leerlaufdrehzahl 2800 - 10500 /min
    Drehzahl bei Nennlast 8800 /min
    Drehmoment 3 Nm
    Spindelgewinde M 14
    Griffumfang 193 mm
    Gewicht ohne Netzkabel 2.1 kg
    Kabellänge 4 m

    Lieferumfang:
    Schutzhaube
    Stützflansch
    M-Quick-Spannmutter
    Zusatzhandgriff

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Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)
Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören. Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben. Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.
Ihre Altgeräte können Sie kostenlos an folgenden Erfassungsstellen abgeben:
bauXXL-Erfassungsstelle
Wittensteinstr. 156
42285 Wuppertal



[Hinweis: Online-Händler sind gesetzlich verpflichtet, für den Verbraucher in zumutbarer Nähe Rückgabemöglichkeiten zu schaffen. Händler können grundsätzlich wählen, wie sie dieser Pflicht nachkommen wollen, z.B. durch Kooperationen mit dem stationären Handel oder Sozialbetrieben (die Caritas oder die Lebenshilfe betreiben Werkstätten, in denen Elektroaltgeräte recycelt werden). Bei Rücksendemöglichkeiten ist es die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes, mit dem der Händler Vertragsbeziehungen unterhält].