● 1 x Bedienungsanleitung
• Elegantes Design mit Markencharakter: Das offiziell lizenzierte Mercedes-Benz C-Class Bobby Car verleiht jedem Spielmoment einen Hauch von Stil und macht Familienzeit besonders wertvoll.
• Sicherheit für Kinder: Die stabile Konstruktion mit Anti-Kipp-Schutz und 4 Rädern Ø13,5cm des Rutschautos sorgt drinnen und draußen für sorgenfreies Spielen und entspannte Eltern.
• Authentisches Fahrerlebnis: Das multifunktionale Lenkrad mit Hupe und realistischem Startgeräusch bietet ein abenteuerliches Fahren und fördert Fantasie bei jedem Bobby Car Ausflug.
• Geheimes Stauraumwunder: Das versteckte Fach unter dem Sitz 21,5L x 6,5B x 9,5H cm hält Snacks und Spielzeug ordentlich und macht jede Fahrt mit dem Rutschauto für Kinder besonders praktisch und stressfrei.
• Fördert aktive Entwicklung: Mit einem Sitz 25B x 16T cm, abnehmbarer Rückenlehne und Belastbarkeit bis 25kg unterstützt das Bobby Car die Motorik und passt in Wohnzimmer, Garten oder unterwegs.
• Offiziell lizenziertes Mercedes-Benz C-Klasse Design für stilvolle Spielzeit
• Sicherheitsorientiertes Design des Rutschautos mit Kippschutz und stabiler Vier-Rad-Basis
• Realistisches Fahrerlebnis mit Lenkrad, Hupe und Startgeräusch
• Versteckter Stauraum unter dem Sitz für Snacks oder Spielzeug
• Fördert aktives Wachstum durch Fuß-zu-Boden-Antrieb
• Das Bobby Car ist vielseitig einsetzbar in Wohnzimmer, Garten oder Hof, mit abnehmbarem Rückenlehne
• Hochwertige Materialien aus Kunststoff und Stahl, unterstützt bis zu 25kg
• Elegantes Design des Rutschautos, das sich nahtlos in jede Wohnumgebung einfügt
| Farbe | Weiß |
| Material | Kunststoff, Stahl |
| Gesamtabmessungen | 65L x 28B x 39H cm |
| Sitzgröße | 25B x 16T cm |
| Sitzhöhe | 22,4H cm |
| Rückenlehnen-Größe | 12B x 15,4H cm |
| Unter-Sitz Stauraumgröße | 21,5L x 6,5B x 9,5H cm |
| Kunststoff-Radgröße | Ø13,5 cm |
| Empfohlenes Alter | 18-36 Monate |
| Zugelassenes Alter | 12-36 Monate |
| Maximale Belastung | 25 kg |
| HINWEIS | Erforderlich 2 x AA Batterien nicht enthalten. |
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.
Als Endnutzer sind Sie für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich.
Die Rückgabeabsicht können Sie aber auch noch nach dem Erhalt des Neugerätes anmelden.