Verkaufsangebote
aus den Jahren 1933 bis 1945 mit Symbolen des 3. Reiches werden vom
Verkäufer nur unter der Voraussetzung des § 86a StGB angeboten und
verkauft.D. h. nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der
Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder ähnlichen Zwecken. Es
ist nicht im Sinne des Verkäufers und daher strikt untersagt, verkaufte
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