Das/die Teil(e) ist in dem optischen und technischen Zustand wie oben beschrieben und in einem sehr guten Zustand.

Ich kann es schon bald selbst nicht mehr hören:

„Da es sich um einen Privatverkauf handelt, bin ich durch das EU-Recht gezwungen die gesetzliche Gewährleistung ausdrücklich auszuschließen.“ (Laut Rechtsprechung muss man diesen Zusatz unter jede Online-Auktion setzen, ansonsten haftet man auch als Privatperson in vollem Umfang 2 Jahre für seine verkaufte Ware.)

 

Sollten Fragen offen bleiben einfach mailen – ich antworte gerne.

 

Ebay/egun geht natürlich auf mich (aber nur für die, die in ihren Auktionen auch die ebay/egun-Gebühren übernehmen) und der Versand zu den reinen Portokosten auf den Bieter.

Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und im AGB geregelt!).