Ich kann es schon bald
selbst nicht mehr hören:
„Da es sich um einen
Privatverkauf handelt, bin ich durch das EU-Recht gezwungen die gesetzliche
Gewährleistung ausdrücklich auszuschließen.“ (Laut Rechtsprechung muss man
diesen Zusatz unter jede Online-Auktion setzen, ansonsten haftet man auch als
Privatperson in vollem Umfang 2 Jahre für seine verkaufte Ware.)
Sollten Fragen offen
bleiben einfach mailen – ich antworte gerne.
Ebay/egun geht
natürlich auf mich (aber nur für die, die in ihren Auktionen auch die ebay/egun-Gebühren
übernehmen) und der Versand zu den reinen Portokosten auf den Bieter.
Das Versandrisiko geht
zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und im AGB geregelt!).