PowerHD WH-80KG Neue Version Maxi HV-Servo 80 kg für 1/5 & 1/6 Metallgetriebe Wasserdicht Kugellager

Der Power HD WH-80KG Neue Version Maxi HV-Servo ist ein extrem leistungsstarker Servo, speziell entwickelt für große RC-Fahrzeuge im Maßstab 1/5 und 1/6. Mit seinem robusten Alugehäuse und den präzisen Stahlgetrieben bietet dieser Servo außergewöhnliche Haltbarkeit und Leistung.

Leistungsmerkmale:

  • Drehmoment: 75.0 kg-cm (1041.6 oz/in) bei 7.4V und 80.0 kg-cm (1111.0 oz/in) bei 8.4V
  • Geschwindigkeit: 0.18 Sekunden bei 7.4V und 0.16 Sekunden bei 8.4V

Technische Details:

  • Betriebsspannung: 7.4 ~ 8.4 DC Volts
  • Gewicht: 200 g (7.05 oz)
  • Zähnezahl: 15T
  • Lagerart: Kugellager x 2
  • Motortyp: Coreless Motor
  • Zahnradtyp: Stahl
  • Betriebstemperatur: -20?~60?
  • Arbeitsfrequenz: 1520μs / 333hz
  • Größe: 59.4 x 29.5 x 54.4 mm (2.34 x 1.16 x 2.14 in)

Besonderheiten:

  • Alugehäuse: Bietet erhöhte Festigkeit und Langlebigkeit, ideal für den Einsatz unter anspruchsvollen Bedingungen.
  • Stahlgetriebe: Garantiert hohe Haltbarkeit und Zuverlässigkeit unter Last.
  • Wasserdicht: Schützt den Servo vor Feuchtigkeit und macht ihn ideal für den Einsatz in allen Wetterlagen.
  • Kugellager: Zwei Kugellager sorgen für eine reibungsarme, geschmeidige Bewegung.
  • Hohe Drehmomentleistung: Ideal für große RC-Modelle, die eine extreme Kraftübertragung erfordern.

Der Power HD WH-80KG Neue Version Maxi HV-Servo ist eine hervorragende Wahl für Modellbauer, die maximale Leistung und Zuverlässigkeit von ihren Servos in großen RC-Fahrzeugen erwarten. Seine robuste Konstruktion und die fortschrittliche Technik machen ihn zu einem unverzichtbaren Bestandteil für hochleistungsfähige RC-Anwendungen.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist