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- EU-Reifenlabel:
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die EU-Verordnung für Reifen gilt natürlich auch für Winter-/Ganzjahresreifen. Wie bei Sommerreifen sind auch hier Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch die getesteten Kriterien. Zusätzliche Piktogramme auf dem Reifenlabel geben Aufschluss über die Eignung der Reifen auf Schnee und/oder Eis.
Der
Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche
Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von
seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökonogische Fahrweise kann den
Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist
einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale
Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer
genauestens auf einen ausreichenden Abstand für den erforderlichen
Bremsweg zu achten.
Der Kraftstoffverbrauch hängt vom Rollwiderstand der Bereifung, dem Fahrzeug selbst, den Fahrbedingungen und dem Fahrverhalten des Fahrers ab. Der gemessene Rollwiderstand (Rollwiderstandskoeffizient) des Reifens wird in Klassen A bis E eingeteilt.
Ist ein
Fahrzeug komplett mit Reifen der Klasse A ausgestattet, ist im Vergleich
zu einer Ausstattung mit Reifen der Klasse E eine Verbrauchsreduzierung
von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher
ausfallen.
Quelle: Folgenabschätzung der Europäischen Kommission
* wenn nach den in der Verordnung (EU) 2020/740 festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Um die Bremsleistung eines Reifens auf nasser Fahrbahn zu beschreiben, wird der (ABS-)Bremsweg oder der maximale Reibwert zwischen Reifen und Fahrbahn gemessen und mit den Werten eines Referenzreifens verglichen. Hieraus wird der sog. Nasshaftungskoeffizient G berechnet und in die Klassen A bis E eingeteilt. Bei der Ausrüstung eines PKW mit Reifen der Klasse A kann, im Vergleich zu Reifen der Klasse E, bei einer Vollbremsung aus 80 km/h ein bis zu 18 m kürzerer Bremsweg erzielt werden*.
* auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn
Ergänzend hierzu wird eine Klassifizierung des Rollgeräusches durch die Klasse A, B und C vorgenommen, wobei -A- den leisesten und -C- den lautesten Reifen darstellt.
A
Das Piktogramm mit der Klassifizierung -A- weist darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um mehr als 3 dB unterschreitet.
B
Die Klassifizierung -B- bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um bis zu 3 dB unterschreitet oder diesem entspricht.
C
Die Klassifizierung -C- bleibt leer, da dabei der vorgegebene Grenzwert überschritten wird.
* wenn nach den in der Verordnung EU VO 2020/740 festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Für
PKW Winterreifen (Klasse C1), die speziell für den Einsatz auf
vereisten Straßen in Nord-Europa ausgelegt sind, wird hier eine gewisse
„Mindestgriffigkeit“ auf Eis bestätigt. Dies wird unter anderem auch
durch spezielle Gummimischungen (sog. Soft-Compounds) erreicht. Solche
Reifen sind in der Regel nicht für Einsätze außerhalb von Nord-Europa
bestimmt.
Reifen die mit dem „Schneeflocken oder Alpine Symbol“ (im engl. 3 Peak Mountain Snow Flake, kurz „3PMSF“-Symbol) gekennzeichnet sind, müssen ein bestimmtes Brems- oder Traktionsvermögen auf einer verfestigten Schneedecke im Vergleich zu einem standardisierten Referenz-Vergleichsreifen (eine sog. „SRTT“ = Standard Reference Test Tyre) aufweisen.
* in Abhängigkeit der Produkteigenschaft kann ein, beide oder auch keine Symbole auf dem Label vorhanden sein
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