Es ist ein Privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung.
Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe eines Gebot einverstanden,
dass der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung und ohne Rücknahme erfolgt
und Irrtümer dem Verkäufer vorbehalten sind und nicht zur Rücknahme verpflichten.