Keine Designvorlage

Information zum Nullsteuersatz für PV-Anlagen gemäß § 12 Abs. 3 UStG

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland gemäß § 12 Abs. 3 UStG ein "Nullsteuersatz" für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit kleineren, fest installierten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und PV-Insellösungen ohne Netzeinspeisung. Dieser Steuersatz kann auf wesentliche Komponenten angewendet werden, die für solche Anlagen erforderlich sind.

Die Steuer ermäßigt sich auf 0 % für folgende Umsätze:

Hinweis für gewerbliche Kunden:
Wenn Sie eine Rechnung mit 19 % MwSt. benötigen, kontaktieren Sie uns bitte vorab.

Rechtlicher Hinweis:

Sollten wir keine Nachweise von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie dem Nullsteuersatz unterliegen.
Falls Sie nicht unter den Nullsteuersatz fallen oder die eingereichten Nachweise unvollständig oder fehlerhaft sind, behalten wir uns das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % nachträglich zu berechnen.

Bitte senden Sie uns proaktiv die erforderlichen Nachweise. Vielen Dank!

Wichtiger Hinweis für Privatkunden außerhalb Deutschlands:

Die 0 % Regelung gemäß § 12 Abs. 3 UStG gilt nur für private Kunden mit Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland.

Kunden außerhalb Deutschlands, einschließlich Österreich, Italien und der EU, können von dieser Regelung nicht profitieren und müssen die reguläre Mehrwertsteuer zahlen.

Ausgenommen davon sind B2B-Kunden mit gültiger VAT-Steuernummer.

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