Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach EU-Recht übernehmen. Der Bieter/Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an!
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung