Auszug
aus den Ebay-Informationen: Wenn ein Käufer mehrere Artikel bei Ihnen
kauft und er noch keinen Versandrabatt dafür erhalten hat, kann er an der Kasse
bzw. in der Kaufabwicklung Gesamtbetrag
anfordern wählen. Anschließend können Sie ihm eine
Rechnung mit den neuen kombinierten Kosten senden.
Laut EU-Gesetz
ist nachfolgender Vermerk bei Privatverkäufen aufzuführen:
Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware.
Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen
keinerlei gewerbliche Zwecke. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr
Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit
ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine
Gewährleistungs- und Rückgaberechte einräume. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären
Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht
gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie/Rückgabe bei Gebrauchtwaren
völlig zu verzichten!